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14. 10. 1832

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Augsburg, Reichel an Müller (NFG/GSA, Müller-Nachlaß 663, 1)4:

[ QuZ Nr. III-52: Ew. Hochwohlgeboren

Verehrte Zuschrift vom 6. October kam mir richtig zu5, ebenso auch von Herrn Baron v. Cotta das Manuscript des II Bandes des Nachlasses der Goethe’schen Werke, Götz von Berlichingen enthaltend. Von diesem ist nun ein Bogen No. 1 und 2 gesezt. Man beobachtete Dero Ordre in Hinsicht des Manuscripts, sich ganz daran zu halten, stieß nun aber bei der Correctur auf mancherlei Anstände, welche Dieselben auf der Anlage verzeichnet finden. Ich sandte nun dieses Verzeichniß am 12. Herrn Baron v. Cotta nach München, und erhalte es heute zurück6. Es schreibt mir derselbe, daß es nöthig sey, Ew. Hochwohlgeboren mit den Inconsequenzen des Manuscripts bekannt zu machen, und Ihre Ordre zu erbitten ob es nicht das Gerathenste sey, hinsichtlich der Orthographie ganz sich an die früheren Bände zu halten, welche Orthographie unser Corrector noch recht gut im Kopfe hat.

Belieben Ew. Hochwohlgeboren nun das Verzeichniß und den gedruckten Bogen durchzugehen, und das Nöthige zu arrangiren. Doch bitte ich auch um baldigste geneigte Antwort, und Rücksendung der Revision7.

Was ich für mein Theil auch 66für das fernere Fortgehen des Drucks in Hinsicht der Correctur und des Drucks thun kann geschieht gewiß.

Das Manuscript von Faust hat Herr Baron v. Cotta noch in diesem Augenblick in Händen. Nach Empfang werde ich Dero Anordnungen erst besser verstehen können.

Dieser II Band Berlichingen, wird, wie ich rechne, nicht mehr als 16 Bogen werden1. ]