8. 4. 1833
262
Müller an Eckermann (NFG/GSA, Müller-Nachlaß 664, 23):
[ QuZ Nr. III-262: Als ich gestern früh die von Ihnen, lieber Herr u. Freund! so gewissenhaft durchcorrigirten Aushängebogen1 absenden wollte, fiel mir die + + + + Stelle S. 2262 schwer aufs Herz, was auch schon früher der Fall war jedoch damals von Riemern abgestritten wurde3.
Ich schrieb deshalb an Leztern, erhielt aber erst Abends seine Antwort, die ich Ihnen nun beilege4.
Das Übrige seiner Zuschrift bezieht sich darauf, daß ich ihm mitgetheilt hatte, wie üblen Eindruck die Stelle „Die Racker sind doch gar zu appetitlich“5 zu Berlin u. auch hier mehrwärts u. resp. an hohen Orten gemacht habe . . . Nun aber würde das Weglassen des Corpus delicti S. 226 nur durch Umdruck des ganzen 15n. Bogens zu bemöglichen seyn, welcher Umdruck auf unsre d. h. der Goetheschen Nachlaßmasse Kosten vor sich gehen müßte . . . Inzwischen scheint alles darauf anzukommen, welche Gründe man habe, anzunehmen, daß Goethe selbst, wenn er noch lebte, die fragliche Stelle würde haben drucken lassen? Wobey ich freylich in dubio Nein setzen möchte.
Sehr leicht könnte man das Gedicht in der Octav-Ausgabe weglassen6.
Aber gerade in der 16.° Ausg. wird sie am meisten gelesen.
Sehen Sie nun zu, mein werther Freund! was Ihr Redactions-Gewissen, Ihre Erinnerungen, Ihre Sorge für Goethe’s Ruhm Ihnen eingeben7. ]