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25. 2. 1833

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Eckermann an Müller (NFG/GSA, Müller-Nachlaß 668, 22)5:

[ QuZ Nr. III-179: Die Druckfehler des Faust, verehrter Herr Geheimerath, werde ich nicht verfehlen bis diesen Abend zu senden.

Was nun die 147Anmerkung betrifft, so geht meine Meinung dahin, daß wir keine heiligere Pflicht haben als nach Goethes Willen zu handeln . . . Ich wiederhole daher meinen dringenden Wunsch, daß die Anmerkung für die Octavausgabe wegbleibe. Man brauchte Herrn v. Cotta ja bloß zu sagen, daß der beabsichtigte Zweck durch die kleine Ausgabe erreicht sey und daß die Anmerkung für die Octavausgabe nicht statt finden solle. Peucer wird nun auch daran genug haben, auch bleibt ihm ja unbenommen, öffentlich auszusprechen wie weit sein Antheil an dieser Arbeit gehe, wodurch er sogar in den Fall kommt eine interessante Mittheilung zu machen. Und Hofrath Riemer ist zu bedeutend und hat Goethen persönlich zu nahe gestanden um eine Ehre darin zu finden als Anmerkung unter dem Text zu stehen . . . Und da ich nun nach und nach etwas freyer werde und mich mit der Durchsicht der Korrekturbogen von nun an selber befassen kann, so wäre mein Wunsch, daß Reichel von nun an zwey Aushängebogen einsende, einen für Sie und einen für mich, den ich dann auch Herrn Hofrath Riemer und Herrn Musculus mittheilen würde. ]