9. 12. 1832

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Augsburg, Reichel an Müller (NFG/GSA, Müller-Nachlaß 663, 9):

[ QuZ Nr. III-105: Indem ich Ew. Hochwohlgeboren die Aushängebogen von Faust No. 7.8 übersende, füge ich die Correctur der beiden Tafeln bey1. Es sind 2 Abdrucke, und nach der Vorschrift des Manuscripts auf der ersten Tafel, sie beide auf Ein Blatt hinter einander zu drucken angefertigt.

Meinem Dafürhalten nach wäre jede besonders auf einem Blatt, und jede an ihren Ort zu der Seite gebunden, zu der sie gehört, zweckmäßiger. So wie sie jezt ist, da die erste Tafel zu einer Seite gehört, die 2te wieder zu einer andern, wird man sie am besten ans Ende des Buches binden lassen. Soll sie aber zu einer Seite in der Mitte des Buches gebunden werden, so muß am Rande oben angedeutet werden: (Zu S. 000) – Dieses leztere ist auch nothwendig, wenn jede Tafel auf ein eigenes Blatt gedruckt wird.

Diese Seiten bitte ich mir gütigst beizufügen und mit Rücksendung der Correctur zuzuwarten, bis Sie Bogen 7 und 8 als Aushängebogen erhalten2, wohin wahrscheinlich erst die zweite Tafel gehören wird.

Ob das: „Erste Tafel.“ „Zweyte Tafel“ vielleicht oben links in die Ecke zu setzen seyn möchte, wollen gleichfalls Ew. Hochwohlgeboren gütigst bestimmen3. ]