40/163. An Johann Friedrich Cotta
Hochwohlgeborner
insonders hochzuehrender Herr.
[ QuZ Nr. II-638: Als wir bey'm Beginn der Verhandlungen über die neue Ausgabe der von Goethischen Werke ein Honorar von hunderttausend Thalern sächsisch für das Verlagsrecht auf zwölf Jahre mit Übertragung sämmtlicher den Nachdruck verbietender Privilegien der deutschen Bundes-Staaten als nicht unbillig voraussetzten, eröffneten Ew. Hochwohlgeboren uns nicht allein eine Aussicht auf diese, sondern zeigten sogar im Hintergrunde noch größeren Gewinn.
Hierauf gründete sich auch der Entwurf zu einem festzustellenden Contract über dieses Unternehmen, wenn manche Nebenerörterungen, nicht ohne Wichtigkeit für das Geschäft beseitigt seyn würden.
Da sich nun durch Ew. Hochwohlgeboren letztes Schreiben vom 30. November d. J. die Sache immer mehr aufklärt, so verfehlen auch wir nicht noch Folgendes zu bemerken.
182 Ob wir gleich im Fortgang unserer Unterhandlungen manche Offerte bedeutender Buchhandlungen theils stillschweigend theils schriftlich ablehnend zurückwiesen, so kehrten doch selbige in den letzten Zeiten mit solcher Dringlichkeit zurück und wurden so bedeutend daß wenn sie auch unserer ersten Ansicht nicht ganz entsprachen doch derselben ganz nahe kamen.
Hiernach möchte sich nun die Sache folgendermaßen gestalten, ohne jedoch in dem bereits vorliegenden Entwurf das Wesentliche zu verändern.
Alle zeitherigen Anträge und darauf gegründete Gebote zeigen deutlich, daß ein Absatz von vierzigtausend Exemplaren der projectirten Werke in nicht gar langer Zeit zu erreichen sey, wenn solche dem Publicum auf eine gehörige Weise dargeboten würden. Daher geht unser modificirter Vorschlag dahin, auf gedachte Anzahl von vierzigtausend Exemplaren sogleich zu contrahiren und das Honorar von hunderttausend Thalern sächsisch in bestimmten Terminen abgetragen zu sehen.
Die ganze Ausgabe würde in vier Jahren zu vollenden seyn, jährlich zwey Lieferungen jede zu fünf Bänden, welche der Autor successive abreicht.
Dagegen würde von Messe zu Messe der achte Theil des Honorars mit zwölftausend fünfhundert Thalern sächsisch gezahlt.
Und wie nun schon bestimmter Maaßen das Verlagsrecht auf die Privilegien der deutschen Bundes-Staaten 183 auf zwölf Jahre gesichert wird, so bleibt es auch bey der verabredeten doppelten Buchführung über dieses Geschäft, damit wenn erwiesen ist daß vierzigtausend Exemplare abgesetzt sind alsdann die Bedingung einträte daß dem Autor oder den Seinigen von zehntausend ferneren Exemplaren abermals zwanzigtausend Thaler sächsisch zu Gute kommen.
Wie sich nun eine zugleich anzukündigende Octav-Ausgabe nöthig gemacht, so wünscht man auch, wie fernerhin über die Taschen-Ausgabe, Musterblätter, um darüber weitere Überlegungen anstellen zu können. Dieses wird von unserer Seite umdestomehr erforderlich da nicht verhehlt werden soll, daß der Autor von einem größeren Absatze Vortheil ziehe weshalb ihm denn die Verpflichtung gegen das Publicum obliegt für die Annehmlichkeit des Druckes und sonstige Beziehungen Sorge zu tragen.
Was die Taschen-Ausgabe betrifft so wäre zu wünschen, daß die neue Übersetzung der Tausend und einen Nacht, Breslau bey Joseph Max & Comp., zum Muster gewählt werden könnte; [ QuZ Nr. IV-1797: der neue Abdruck von Faust ist sowohl was Lettern als Papier betrifft höchst unerfreulich.
Hierbey wäre schließlich zu bemerken daß man von den einzeln zu druckenden Theilen, jeden Vortheil, wenn auch nicht unbedeutend, dem Herrn Verleger überlasse, weil eine dergleichen Berechnung vielleicht Dunkelheit in das Geschäft bringen könnte. ]
184 Den Wunsch auch nach Ablauf des gegenwärtig zu schließenden Contracts das alte Verhältniß fortdauern zu sehen glaubt man in dem Entwurf auch schon durch den Vorschlag ausgesprochen zu haben, daß beide Theile drey Jahre vor dem Ablauf desselbigen zusammentreten und sich wegen des Ferneren besprechen möchten. Sollte, wie nicht wahrscheinlich, alsdann keine Vereinigung zu treffen seyn, so müßte eine Concurrenz eröffnet werden und dem Autor frey bleiben dem Mehr- oder Minderbietenden seine Rechte weiter anzuvertrauen. Denn es kann in diesem Falle, wie man auch dießmal gesehen, nicht auf Mehr und Minder allein ankommen, sondern auf das Vertrauen, welches die Verlagshandlung einflößt; wie wir es denn auch dießmal, nach unseren frühesten Ansichten, mit voller Überzeugung Ew. Hochwohlgeboren zugewendet haben.
Sollten vorbemeldete Bedingungen Denenselben angenehm seyn so würde der Abfassung eines förmlichen Contracts nichts entgegenstehen.
Zugleich wünscht man den Entwurf der Anzeige wie sie in das Publicum gehen soll mitgetheilt zu sehen, um dasjenige anzuschließen was von Seiten des Autors hierbey auszusprechen wäre. Alles hierdurch getreulich Vermeldete hat die Absicht ein glückliches Verhältniß in jedem Sinne für jetzt und die Zukunft sicher zu stellen, wobey sich denn das wechselseitige Zutrauen als die beste Garantie jederzeit erweisen würde.
185 Die wir mit dem Wunsche schließen daß gegenwärtiges Geschäft wie so manche andere glückliche Unternehmungen Ew. Hochwohlgeboren zu vollkommener Zufriedenheit, so wie uns zu Beruhigung unseres Familienzustandes fernerhin gereichen möge. ]
Mit vorzüglichster Hochachtung
Ew. Hochwohlgeboren
gehorsamster Diener
Weimar den 21. December 1825.
J. A. von Goethe.