2. 10. 1804
845
Goethes Entwurf für ein Angebot an Cotta über eine neue Gesamtausgabe, mit Stellungnahme Schillers (NFG/GSA, Goethe-Akten 302, 2–3)2:
[ QuZ Nr. I-845: Unterzeichneter hat die Absicht seine Schrifften neu heraus zu geben und zwar sollte von keiner vollendeten Prachtausgabe, vielmehr von einer sauberen, und Geschmackvollen Handausgabe, mit deutschen Lettern, die Rede seyn.
Enthalten würde dieselbe alles was von meinen ästhetischen 378Arbeiten einige Dauer verdient, worunter sich auch einiges ungedruckte befindet.
Zu vertheilen wären in sechszehen, oder wenn man will in zwölf Bände folgende Werke:
Die Laune des Verliebten
Die Mitschuldigen
Mahomet
Tancred
–1
Berlichingen
Egmont
Stella
Clavigo
–
Iphigenia
Tasso
Eugenia.
–
Claudine
Erwin und Elmira
Jery und Bädely
Lila
Die Geschwister
–
Der Cofta
Der Triumph der Empfindsamkeit
Die Vögel
Was wir bringen
Der Bürgergeneral
Scherz List und Rache.
Zauberflöte2.
–
Puppenspiel3
379Faust.
–
Werther
Wilhelm Meister
–
Hermann und Dorothea
Reinecke Fuchs
Achilleis1
–
Kleinere Gedichte
–
Kleinere prosaische Schrifften
Hierbey wäre zu bemerken:
Die Laune des Verliebten, Lustspiel in einem Act und Alexandrinern, ist das älteste überbliebene von meinen Stücken.
Faust wird abermals als Fragment erscheinen, was er denn auch wohl mehr oder weniger immer bleiben wird.
Die sämmtlichen Arbeiten werden durchgegangen, um ihnen eine Correctheit zu geben, die ihnen an der Eigenthümlichkeit nicht schadet, wobey man sich zwar nicht völlig auf sein eigenes Urtheil verlassen, aber, unter dem Beyrath einsichtsvoller Freunde, keine Mühe sparen wird.
Die Absicht des Verfassers ist: dem Verleger das Recht zu dieser Ausgabe auf fünf Jahre, vom Anfange des Drucks an zu überlassen, dergestalt daß wenn diesen Winter Anstalt zum Geschäfft gemacht wird der Contract bis 1810 dauere hernach aber der Verfasser oder die Seinigen das Recht haben eine neue Ausgabe zu veranstalten.
Dieß ist der erste Entwurf welcher bey einer fernern Berathung zum Grunde gelegt werden kann.
W. d. 2. Octbr 1804
Goethe.
Schiller:
Nach meiner Meinung würde der ganze Bestand der Goethischen Werke in drey Maßen2 getheilt und innerhalb dreyer 380Messen geliefert.
Jedes Drittheil, mag es nun aus 4 oder 5 Bänden bestehen, kostete den Käufer 9 rth und folglich netto 6 rth1. Für dieße 9 rth erhält der Käufer entweder 4 Bände zu 32–36 Bogen oder 5 Bände zu 25–30 Bogen, wobei also die Stärke der Bände weder im Kaufpreiß noch im Contract mit dem Autor einen Unterschied macht.
Wenn der Verleger dem Autor für jedes Drittheil 1000 Ducaten bezahlt, so ist er (den Kaufpreiß für jedes Drittheil = 6 rth netto gerechnet) mit 1300 Exemplarien die er verkauft aus seinen Kosten.
Weil sich aber bei der zweiten und dritten Lieferung der Grad des Absatzes schon genauer bestimmen läßt, so wäre vielleicht für beide contrahierende Theile rathsam, nur einen provisorischen Contract für die Erste Lieferung zu machen und bei den folgenden sich nach dem Grade des Absatzes zu richten.
Wird das Ganze, zur Bequemlichkeit der Käufer, in 4 Transporten geliefert so könnte der Kaufpreiß für jede Lieferung 6 rth oder 4 rth netto gesezt werden. In diesem Fall bezahlte der Verleger für jede Lieferung 2250 rth und die Summe des ganzen Honorars bliebe völlig dieselbe. Nur würde der Käufer etwas auf Kosten des Verlegers begünstigt; wofür aber der leztere die Hofnung eines stärkeren Absatzes haben würde.
Ich bemerke daß das Honorar welches ich vorschlage das doppelte von demjenigen ist, welches Wieland für seine Werke erhalten. ]